Häufige Fragen
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Fliegen und Genehmigungen
Darf eine Drohne überall fliegen?
Nein. Auch mit EU-Kompetenznachweis und Haftpflichtversicherung gelten für jeden Flug feste Grenzen: Die Drohne muss in Sichtweite bleiben, darf höchstens 120 Meter hoch fliegen und nie über Menschenansammlungen.
Dazu kommen geschützte Bereiche, zum Beispiel rund um Flugplätze, Bahnanlagen, Autobahnen und Bundesstraßen, Industrieanlagen und Krankenhäuser sowie über Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken. Dort ist ein Flug nur unter Auflagen oder mit Zustimmung möglich und manchmal gar nicht.
Deshalb prüfen wir jeden Einsatzort vorab, unter anderem in der amtlichen Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul), und sagen Ihnen offen, wenn ein Flug an Ihrem Wunschort nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Muss ich Genehmigungen beantragen?
In der Regel nicht. Welche Regeln an Ihrem Ort gelten und ob wir Zustimmungen von Behörden, Flugplätzen oder anderen Stellen brauchen, prüfen wir als Betreiber der Drohne, und um diese Anfragen kümmern wir uns selbst.
Von Ihnen brauchen wir die ausdrückliche Zustimmung, wenn wir über Ihr Wohngrundstück fliegen, und Ihr Einverständnis, dass wir auf Ihrem Grundstück starten und landen dürfen. Wohnen Sie zur Miete oder leben mehrere Parteien im Haus, klären wir vorab gemeinsam, wer zustimmen sollte.
Manche Zustimmungen brauchen einige Tage bis Wochen Vorlauf und werden nicht in jedem Fall erteilt; das besprechen wir mit Ihnen, bevor wir einen Termin festlegen.
Wie ist das mit Nachbarn und Datenschutz?
Über fremde Wohngrundstücke fliegen wir nur, wenn die Eigentümer oder Bewohner ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, planen wir den Flugweg so, dass Nachbargrundstücke nicht überflogen werden, oder verzichten auf die betreffende Aufnahme.
Kamera und Flugweg richten wir auf das beauftragte Objekt aus und nehmen Personen oder private Bereiche wie Nachbargärten nicht gezielt auf. Sind trotzdem Personen, Autokennzeichen oder Einblicke in Nachbargrundstücke erkennbar, stimmen wir mit Ihnen ab, wie damit umgegangen wird, zum Beispiel durch Unkenntlichmachen vor einer Veröffentlichung.
Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Ihre Nachbarn vorab über den Termin informieren.
Wie hoch und wie nah fliegt die Drohne?
Wir fliegen nach den EU-Regeln der sogenannten offenen Kategorie; danach ist die Flughöhe auf höchstens 120 Meter über dem Boden begrenzt. Die Drohne muss für uns jederzeit mit bloßem Auge sichtbar sein, das Kamerabild auf dem Bildschirm reicht dafür nicht aus.
Für Aufnahmen von Dächern, Fassaden oder Baustellen genügt meist eine deutlich geringere Höhe; Höhe und Abstand richten sich nach Motiv, Umgebung, Wind und Wetter sowie nach den Regeln vor Ort. Über Menschenansammlungen fliegen wir nicht, und unbeteiligte Personen überfliegen wir nach Möglichkeit nicht. Wie nah wir einem Gebäude kommen, entscheiden wir vor Ort so, dass der Flug sicher bleibt.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Sollte ein Flug aufgrund von Regen, starkem Wind oder anderen ungeeigneten Bedingungen nicht sicher möglich sein, wird der Termin kostenfrei verschoben.
Wie weit ist das Einsatzgebiet?
Unser Einsatzgebiet ist Coburg und die Umgebung im Umkreis von rund 50 km. Bis 20 km einfache Strecke ist die Anfahrt inklusive, danach berechnen wir 0,50 € pro zusätzlichem Kilometer der einfachen Strecke.
Aufnahmen und Lieferung
Wie schnell erhalte ich die Aufnahmen?
Wir stellen Ihnen die Aufnahmen nach dem Einsatz zeitnah per Downloadlink bereit. Wann genau, stimmen wir bei der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.
In welcher Qualität werden Bilder geliefert?
Sie erhalten hochauflösende Fotos, ausgewählt und leicht optimiert: Belichtung, einfache Farbkorrektur, Zuschnitt. Eine aufwendige Retusche gehört nicht dazu. Welches Format Sie brauchen, etwa für Druck, Exposé oder Website, besprechen wir vorab.
Können Videos erstellt werden?
Ja. Wir liefern Drohnen-Videoclips mit minimaler Bearbeitung, ab 149 €. Eine umfangreiche Filmproduktion bieten wir nicht an; für größere Projekte erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie werden Dateien geliefert?
Per Downloadlink. Sie laden Bilder und Videos einfach herunter und können sie weitergeben, zum Beispiel an einen Makler, Dachdecker oder Architekten.
Dach und Solaranlagen
Können Dachschäden erkannt werden?
Wir dokumentieren den sichtbaren Zustand Ihres Daches. Eine fachliche Bewertung möglicher Schäden kann anschließend durch einen entsprechenden Fachbetrieb, Gutachter oder Sachverständigen erfolgen.
Die Aufnahmen können Sie dafür einfach weitergeben.
Gibt es Wärmebildaufnahmen?
Nein, wir arbeiten ohne Wärmebildkamera. Bei Solaranlagen gilt deshalb: Es handelt sich um eine visuelle Dokumentation und nicht um eine thermografische oder elektrotechnische Prüfung.
Kosten, Termine und Bezahlung
Wie läuft die Bezahlung?
Nach Durchführung des Auftrags erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung begleichen.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
Wie werden Anfahrtskosten berechnet?
Bis 20 km einfache Strecke ist die Anfahrt inklusive. Ab dem 21. Kilometer berechnen wir 0,50 € pro zusätzlichem Kilometer der einfachen Strecke; die Rückfahrt wird nicht zusätzlich berechnet. Beispiel: Bei 35 km einfacher Strecke sind 15 Kilometer kostenpflichtig, das sind 7,50 €.
Können regelmäßige Baustellenaufnahmen gebucht werden?
Ja. Ein einzelner Termin kostet ab 199 €. Für regelmäßige Dokumentationen, etwa je Bauphase, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie kurzfristig sind Termine möglich?
Das hängt vom Einsatzort, von möglichen Genehmigungen und vom Wetter ab. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin, wir melden uns schnellstmöglich.
Noch eine Frage offen?
Schreiben Sie uns einfach. Wir antworten persönlich und melden uns mit einem individuellen Angebot, wenn Sie möchten.
Weiter geht es im Anfrageformular; Ihre Frage steht dort schon in der Nachricht. Gesendet wird erst dort.
- Telefon09561 248 2522
- E-Mailskyview.coburg@gmail.com
- StandortDörfles-Esbach / Coburg